Gesetzlich Versicherte
Gemäß §§ 32, 43c, 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Die Zuzahlung setzt sich aus 10% der aktuellen Vergütung der Krankenkassen und 10,00€ Verordnungsgebühr zusammen. Die Zuzahlung ist für die jeweilige KK und keine Bezahlung für die Therapeuten. Diese muss spätestens bei der 2. Behandlung völlständig entrichtet werden.
Privatversicherte
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und entspricht dem 1,4- bzw. 2,3- fachen Regelsatz (Stand 2019). Die Vergütung wird mit Ihnen direkt abgerechnet und ist unabhängig von einer Kostenübernahme Ihrer Beihilfe und Ihrer privaten Krankenkassen.
Selbstzahler
Sie zahlen direkt nach ihrer Behandlung in bar. Bei mehreren Terminen erhalten Sie eine Bonuskarte auf der jede bezahlte Behandlung abgestempelt wird. Mit einer vollständig gestempelten Bonuskarte erhalten Sie eine Behandlung kostenlos.