Physiotherapie Neunert
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Behandlungsvertrag

 

Sobald Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren tritt dieser Behandlungsvertrag in Kraft. Ein schriftliches Exemplar unterschreiben Sie bei der ersten Behandlung. Falls Sie Ihren ersten verbindlichen Termin nicht wahrnehmen und auch nicht fristgerecht absagen, wird Ihnen dieser trotzdem privat in Rechnung gestellt.




Patientenaufklärung:

Nach dem Patientenschutzgesetz sind Ärzte ebenso wie Physiotherapeuten zur Aufklärung verpflichtet. Sie werden über die Durchführung der Behandlung, das individuelle Therapiekonzept, Therapieziele, Eigenübungen, Risiken und Kontraindikationen informiert.
Sind Sie durch Ihren Arzt über die Diagnose und die beabsichtigte Therapie informiert?
Nein ___     Ja___
Haben oder hatten Sie orthopädische Verletzungen, Operationen oder Erkrankungen? (z.B. Bandscheibenvorfälle, rheumatische Erkrankungen, Osteoporose usw.)
Nein___
Ja, ________________________________________________________________________________________________
Nehmen Sie Medikamente? (z.B. Blutverdünner, Schmerzmittel, Betablocker, Insulin)
Nein___
Ja,________________________________________________________________________________________________
Sind sie gegen Covid 19 geimpft?
Ja___
Nein___
In der Regel sind physiotherapeutische Behandlungen ohne Nebenwirkungen. Allerdings kann es am Anfang zu einer Verstärkung der Beschwerden oder bei Lymphdrainagen zur nicht sofortigen Wirkung kommen. Sollten außergewöhnliche Störungen auftreten, informieren Sie umgehend Ihren Behandler.
Heilmittelverordnungen:
Heilmittelverordnungen sind ab dem Ausstellungsdatum 4 Wochen gültig.
Falls Ihnen Folgeverordnungen zustehen, müssen diese am letzten Tag der vorherigen Verordnung vorliegen, da Ihre Folgetermine sonst anderweitig vergeben werden.
Ohne vorliegende gültige Verordnung kann keine Behandlung stattfinden, bzw. müssen erfolgte Behandlungen privat bezahlt werden.
Es können nur ordnungsgemäß ausgefüllte Verordnungen mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Sind Korrekturen nötig, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren behandelnden Arzt, da sonst die schon erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt werden müssen, unerheblich davon ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Absagepflicht:

Der vereinbarte Termin wird für Sie reserviert. Sofern Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 24 Stunden vorher absagen. Ansonsten müssen wir Ihnen die Behandlung als Privatleistung mit 20,00€ in Rechnung stellen.
Es tritt immer der Annahmeverzug gemäß §615 BGB ein, wenn der Termin nicht fristgerecht abgesagt oder nicht eingehalten wird.
Vergütungen:
Gesetzlich Versicherte:

Gemäß §§ 32, 43c, 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Die Zuzahlung setzt sich aus 10% der aktuellen Vergütung der KK und 10 € Verordnungsgebühr zusammen. Die Zuzahlung ist spätestens bei der 2. Behandlung vollständig zu entrichten.
Privat Versicherte:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und entspricht dem 1,4- bzw. 2,3 fachen Regelsatz (Stand 2019). Die Vergütung wird mit Ihnen direkt abgerechnet und ist unabhängig von einer Kostenübernahme Ihrer Beihilfe und der privaten Krankenkasse.
Selbstzahler:
Sie zahlen direkt nach der Behandlung und erhalten eine Bonuskarte, auf der jede Präventionsbehandlung abgestempelt wird.
Eine Bonuskarte gilt nur für die gleiche Behandlung (nur Massage oder nur KG usw.).
Nach dem 10. Mal dürfen Sie eine Behandlung kostenlos genießen.
Über die aktuellen Preise informieren wir Sie in der Praxis bzw. hängen diese dort aus.
Erkrankungen:
Bitte kommen Sie nicht in die Praxis, falls Sie oder ein Angehöriger im gleichen Haushalt an einer infektiösen Erkrankung, wie z.B. Corona, Magen/Darm, Grippe, RS-Virus, Bronchitis, Röteln, Gürtelrose usw. leidet.
Da wir hier auch Schwangere und u.a. durch Chemotherapie immungeschwächte Patienten behandeln, behalten wir uns vor die Behandlung bei Erkrankung abzulehnen und in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie mehrere Termine fristgerecht wegen einer Erkrankung abgesagt haben müssen Sie uns frühzeitig informieren, ob und wann Sie wieder zur Behandlung kommen. Ansonsten müssen wir Ihre Folgetermine anderweitig vergeben, bis Sie sich wieder „gesund“ gemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass nach JEDER Impfung 2-3 Tage keine durchblutungsfördernden Maßnahmen stattfinden sollten, wie Sport, Lymphdrainage, Massagen, da eine stärkere Impfreaktion auftreten könnte und wir dafür keine Haftung übernehmen.
Datenschutz:
Ihnen wurde mitgeteilt, dass Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur therapeutischen Dokumentation.
Sie wurden darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten Ihrer Person unter Beachtung des DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht.
Ohne Widerruf werden Ihre Daten nach 10 Jahren vollständig gelöscht bzw. vernichtet.
Einverständniserklärung:
Ich habe den Behandlungsvertrag sorgfältig gelesen, wahrheitsgemäß beantwortet und verstanden und konnte mit meinem Therapeuten/in in einem persönlichen Gespräch alle mich interessierenden Fragen klären.